AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der easyLOOPsystem
Inh. Simon Hanl
Mattersburgerstraße 7
7202 Bad Sauerbrunn
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten, sofern und soweit die Parteien im Einzelfall keine anders lautenden Vereinbarungen treffen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen schriftlicher Bestätigungen.
2. Pläne und technische Unterlagen
Prospekte und Kataloge sind unverbindlich. Angaben in Plänen und technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Die easyLOOPsystem Inh. Simon Hanl ( im Folgenden kurz easyloop genannt ) behält sämtliche Rechte an den von ihr gelieferten Plänen und technischen Unterlagen. Bei Nichtbestellung sind die offertbezogenen Pläne sofort an die easyLOOPsystem Inh. Simon Hanl zurückzugeben.
3. Preise
Die Preise verstehen sich netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in Euro ab Herstellungswert unverpackt, exkl. Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben. Verpackung, Fracht, Porto und alllfällige Montagekosten werden zusätzlich zu den tatsächlichen Auslagen verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
a) Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
b) Die vereinbarten Zahlungstermine sind vom Kunden auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme aus Gründen, welche die easyLOOPsystem Inh. Simon Hanl nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglichen. Der Besteller ist nicht berechtigt, sich aus Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen, zu verrechnen oder zurückzuhalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen sollten.
c) Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung im Rückstand, so ist die easyLOOPsystem ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen, die Fabrikation zu sistieren oder versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, ohne dass der Besteller hierfür eine Entschädigung verlangen kann.
d) Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 12% zu entrichten. Zudem hat der Käufer für Mahn- u. Inkassospesen aufzukommen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Im Weiteren besteht die Berechtigung, von der Lieferung schon bestätigter Aufträge zurückzutreten, ohne dass der Besteller hierfür eine Entschädigung verlangen kann. Ist der Kunde mit einer Zahlung oder Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als zwei Wochen im Rückstand, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
5. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, die notwendigen technischen Unterlagen des Kunden vollständig bei der BDS Pack GmbH eingetroffen sind, die vereinbarten Zahlungen und Sicherheiten sowie die erforderlichen behördlichen Bewilligungen geleistet und erteilt wurden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung beim Kunden eingetroffen ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Umstände wie Epidemien, Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, Boykott, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen oder behördliche Maßnahmen die Einhaltung der Lieferfrist verhindern. Die Lieferfrist verlängert sich zudem, wenn der Kunde die Bestellung nachträglich abändert oder wenn er die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig liefert, die vereinbarten Zahlungen und Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet oder mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand ist.
6. Verpackung
Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
7. Montage
Die Montage und Inbetriebsetzung ist grundsätzlich Sache des Kunden. Übernimmt die easyLOOPsystem die Verpflichtung zur Montage, Montageüberwachung und/oder Inbetriebsetzung, so sind die Aufwendungen dafür zusätzlich zu vergüten. Wird die easyLOOPsystem mit der Montageüberwachung beauftragt, ohne dass die Montage durch Personal der easyLOOPsystem durchgeführt wird, so haftet die easyLOOPsystem für Mängel, Verspätung oder Fehlen von Leistungszusicherungen nur, sofern diese nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit der easyLOOPsystem bei der Instruktion oder Überwachung des fremden Montagepersonals zurückzuführen sind. Die von easyLOOPsystem zur Verfügung gestellten Werkzeuge, Hilfsmittel sowie überschüssiges Material bleiben Eigentum der easyLOOPsystem und sind nach Abschluss der Montage zurückzugeben.
8. Unentgeltliche Beratung
Eine allfällige mündliche, unentgeltliche technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen jedoch außerhalb jeglicher vorvertraglicher oder vertraglicher Verpflichtungen. Die easyLOOPsystem übernimmt dafür, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Beratung, keinerlei Haftung.
9. Gefahrtragung und Versicherung
Die Gefahr geht spätestens mit der Ablieferung der Ware beim Besteller auf diesen über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Würflach, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11. Abnahme:
Die Abnahme der Lieferung gilt als erfolgt, wenn vom Kunden, von der Ablieferung an gerechnet, nicht innerhalb von einer Woche begründeteschriftliche Mängelrüge erhoben wird. Die Annahme gilt im Weiteren als erfolgt, wenn der Kunde seine Mitwirkung an einer vereinbarten gemeinsamen Abnahmeprüfung verweigert oder ein den Tatsachen entsprechendes Abnahmeprotokoll nicht unterzeichnet. Teillieferungen sind zulässig.
12. Mängelansprüche/Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Ablieferung beim Kunden. Die Gewährleistung durch die easyLOOPsystem Inh. Simon Hanl setzt fristgerechte Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden voraus.
b) Die easyLOOPsystem Inh. Simon Hanl verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile, die nachweisbar wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung schadhaft sind oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen. Sofern eine Lieferung trotz Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung noch mit Mängeln behaftet ist, kann die easyLOOPsystem die mangelhafte Lieferung, gegen Rückgabe der empfangenen Zahlungen, zurücknehmen. Ersetzte Teile werden Eigentum der easyLOOPsystem Inh. Simon Hanl. Für Verbrauchsmaterial kann nur dann vollumfänglich Ersatz durch Nachlieferung mangelfreier Ware geleistet werden, sofern die Mängel innert sieben Tagen seit Empfang der Ware schriftlich angezeigt worden sind. Erfolgt die Mängelrüge erst nach diesem Zeitpunkt, aber noch vor Ablauf von sechs Monaten nach Lieferung, so kann die mangelhafte Ware lediglich zu 80% durch die easyLOOPsystem ersetzt werden.
c) Von der Garantie und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, welche nicht nachweisbar infolge schlechten Materials der BeasyLOOPsystem Inh. Simon Hanl, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, sondern z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Betriebsoder Verwendungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht von BeasyLOOPsystem Inh. Simon Hanl, ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie anderer Gründe, welche die easyLOOPsystem Inh. Simon Hanl nicht vertreten hat.
d) Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
13. Folgeschäden
Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bestehen in keinem Fall vertragliche oder außervertragliche Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
14. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer bleibt Eigentümer der gesamten Lieferung, bis der Besteller seine vertraglichen Zahlungspflichten vollumfänglich erfüllt hat.
15. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
a) Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für 2732 Würflach sachlich zuständige Gericht.
b) Das Rechtsverhältnis untersteht dem österreichischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationalen Warenkauf vom 1. April 1980 (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Im Falle einer notwendigen Auslegung oder bei jeder anderen Streitigkeit ist allein die deutsche Fassung der vorliegenden Bestimmungen maßgebend.